tk87.de RSS

» Urheberschaft

  • Beweis der Urheberschaft an z.B. einem Foto
    verfasst von: Keine Kommentare vorhanden
    Letzte Änderung: Mai 20, 2010
    Beweis der Urheberschaft an z.B. einem Foto
    Wer gegen die unberechtigte Nutzung seines Fotos vorgehen will, muss entweder beweisen, dass er das Foto selbst angefertigt hat oder dass er die erforderlichen Nutzrechte an dem Foto besitzt. Im Rahmen einer außergerichtlichen Abmahnung wird die Urheberschaft oft nur behauptet. Dies sagt jedoch noch nichts aus, die Beweislast, letztendlich vor Gericht, liegt dennoch beim Abmahner. Auch das Abfotografieren fremder Fotos oder das Einscannen fremder Fotos führt selbstverständlich NICHT zur Urheb...

gesponserte Links