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Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Verträgen

  • verfasst von: Keine Kommentare vorhanden
    Letzte Änderung: März 22, 2010

    Wann ist ein Vertrag nichtig? Wann ist ein Vertrag anfechtbar?

    Kurz gemerkt:
    Wenn ein Vertrag von Anfang an ungültig war ist er nichtig
    Wenn ein Vertrag erst rückwirkend ungültig ist, ist er anfechtbar

    Nichtigkeit:

    • Geschäfte durch Geschäftsunfähige (Kind, Betrunkener, geistig verwirrter)
    • Verstoß gegen gesetzliches Verbot oder gute Sitten
    • Scherzgeschäfte / Scheingeschäfte
    • Verstoß gegen eine Formforschrift

    Anfechtbarkeit:

    • Inhaltsirrtum: falsch gewählte Worte
    • Erklärungsirrtum: versprechen, verschreiben, vergreifen
    • Eigenschaftsirrtum: falsche Vorstellung von der Sache
    arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung

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