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Checkliste & Kosten Anmeldung einer Unternehmergesellschaft (UG) & Co. KG

  • verfasst von: 1 Kommentar
    Letzte Änderung: November 24, 2010

    Foto: ArgonR, Nürnberg

    Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung da. Er schildert lediglich unseren Weg der Anmeldung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Verwaltungsgesellschaft und einer KG woraus eine UG & Co.KG entsteht bzw. eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG, in der die UG als Komplementärin auftritt.

    1. Zur Bank gehen und 2 Geschäftskonten anmelden

    Zunächst meldet man 2 Konten an, um die Stammeinlagen der Gesellschaften vorweisen zu können. Ohne die Stammeinlagen gibt es keine Handelsregistereintragung. Da die Bank keine geschäftlichen Konten ohne Handelsregistereintragung anmeldet, müssen die Konten „i.G.“ (in Gründung) angemeldet werden. Beispiel:

    Max Mustermann Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) i.G.
    Max Mustermann Handels UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG i.G.

    Die Konten wurden bei uns noch am selben Tag eröffnet und wir konnten die Stammeinlagen einbezahlen. Dann direkt wieder zur Bank um den aktuellen Kontenstand drucken zu lassen. Eine EC Karte bekommt man nämlich so schnell noch nicht, also gibt es keine Kontoauszüge. Mit den beiden Saldenbestätigungen geht es dann zum Notar, sofern dieser die Anmeldung zum Handelsregister übernimmt. Im unserem ja, also ab zum Notar.

    Diesen Schritt könnte man theoretisch auch nach Schritt 2 machen, macht aber keinen Sinn wenn der Notar einen beim Amtsgericht schon anmelden kann, da man danach zur Bank müsste um dann wieder zum Notar zu gehen um die Einzahlungsnachweise zu ordern. Also am besten in der von mir genannten Reihenfolge durchführen.

    Kosten: 0,00 €

    2. Notar zwecks Gesellschaftervertrag und Anmeldung im Handelsregister

    Zuvor haben wir den Notar über die Daten, wie Kommanditisten, Geschäftsführer, etc informiert. So konnte dieser die Verträge vorbereiten, während wir uns um Punkt 1. gekümmert haben. Dies ging ziemlich zügig von statten. Also beim Notar angekommen, vor Ort noch mehrfach durchgelesen und unterschrieben und die Urkunden in Empfang genommen. Dann haben wir den Nachweis der Bank über die Einzahlung der Stammeinlagen vorgewiesen und abgegeben.Der Notar hat uns zum Handelsregister A und B angemeldet.

    Kosten: 108,48 €

    3. Eintragung im Handelsregister

    Das war der Punkt, der am längsten auf sich hat warten lassen. 2 Wochen nach dem Notartermin kam die Aufforderung zur Bezahlung der Eintragungsgebühren für das Handelsregister A, also der Personengesellschaft. Nach der Bezahlung hat es wieder 2 Wochen gedauert und die Benachrichtigung über die Eintragung im Handelsregister A erfolgte. Dann hat es nochmal 1 Woche gedauert bis die Benachrichtigung über Eintragung im Handelsregister B erfolgte. Nun war auch die Personengesellschaft eingetragen. Eine Woche später kam auch hierrüber die Kostennote.

    Kosten HRA: 101 €
    Kosten HRB: 71 €

    Jetzt kann man auch bei der Bank das „i.G.“ in den Konten wieder entfernen lassen!

    An dieser Stelle der Hinweis das uns zahlreiche Zuschriften von vielen lieben Firmen erreicht haben die sich direkt die Handelsregisterveröffentlichung gegriffen haben, unsere Adresse eingefügt haben und mit netten Angeboten mit Eintragungen in verschiedene Onlineregister werben, die komischerweise die gleiche Schriftart haben wie die Briefe vom Amt, direkt mit Überweisungsschein (wie nett) und die zwischen 450 € und 800 € pro Jahr kosten – ähm, nein danke, soviel Geld habe ich gerade nicht übrig und das Amt trägt einen in ein zentrales staatliches Register wesentlich günstiger ein.

    4. Anmeldung beim Gewerbeamt der Stadt

    Jetzt fehlt nur noch die Anmeldung beim Gewerbeamt Eurer Stadt. Dazu benötigt man die Handelsregistereintragungen und es kommen nochmal ca. 2 x 20 € Gebühren hinzu.

    In der Summe liegt man also bei ca. 300 € mit einer sauberen Gründung durch einen Notar + Stammeinlage natürlich. Bis auf das Amtsgericht, was natürlich viel zu tun hat, ging alles innerhalb kurzer Zeit über die Bühne. Ich denke mit 4 Wochen muss man Rechnen. In kleinen Gemeinden kann man es in 2 Wochen schaffen, in größeren Städten dauert es ohne Vitamin B oder etwas Druck bis zu einem Vierteljahr.

    Das war zwar die Beschreibung unserer Gründung der UG & Co.KG aber eine einzelne UG als Kapitalgesellschaft kann man ja genauso gründen, außer das es etwa 100 € günstiger ist und mit weniger Aufwand verbunden ist. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung da. Viel Spaß & Erfolg beim Gründen :).

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  1. #1 Sebastian says:
    14. April 2011 um 14:26 Uhr

    Hallo,

    vielen Dank für die gute beschreibung.
    Darf man Fagen bei welcher Bank ihr das Konto habt?

    Antworten
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