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Vertretung in Unternehmen

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    Letzte Änderung: Mai 20, 2010

    Die Geschäftsführung kann, außer bei Einzelunternehmen, nicht alle Aufgaben eines Unternehmens allein wahrnehmen. Daher wird die Berechtigung, das Unternehmen zu vertreten, teilweise an die Mitarbeiter weitergegeben.

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    Einzelvollmacht = eine Tätigkeit darf einmal ausgeführt werden – i.A.
    Artvollmacht = bestimmte Tätigkeiten dürfen regelmäßig ausgeführt werden – i.A.
    Handlungsvollmacht = umfasst alle Tätigkeiten, die den regelmäßigen Geschäftsablauf betreffen – i.V.
    Prokura = alle gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeiten (Ausnahme gesetzl. Verbote), Einzelprokura, Gesamtprokura, Filialprokura – p.P.

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