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Vertretung in Unternehmen
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Die Geschäftsführung kann, außer bei Einzelunternehmen, nicht alle Aufgaben eines Unternehmens allein wahrnehmen. Daher wird die Berechtigung, das Unternehmen zu vertreten, teilweise an die Mitarbeiter weitergegeben.
Einzelvollmacht = eine Tätigkeit darf einmal ausgeführt werden – i.A.
Artvollmacht = bestimmte Tätigkeiten dürfen regelmäßig ausgeführt werden – i.A.
Handlungsvollmacht = umfasst alle Tätigkeiten, die den regelmäßigen Geschäftsablauf betreffen – i.V.
Prokura = alle gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeiten (Ausnahme gesetzl. Verbote), Einzelprokura, Gesamtprokura, Filialprokura – p.P.
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