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  • Arbeitsrecht, Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) un...
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    Letzte Änderung: Januar 12, 2010
    Arbeitsrecht, Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Berufsbildungsgesetz (BBiG)
    Das BBiG regelt die Rahmenbedingungen der beruflichen Ausbildung. Probezeit: 1-4 Monate. Ende der Ausbildungszeit mit Vertragsablauf oder mit zuvor bestandener Prüfung.   Pflichten des Auszubildenden Pflichten des Ausbildenden     Lernpflicht Vergütungspflicht Berufsschulpflicht Ausbildungspflicht Schweigepflicht Zeugnispflicht Berichtsheft Freistellung für Berufsschule und Prüfungen Weisungen befolgen Fürsorgepflicht Betriebsordnung einhalten   &#...

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