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Erfüllungsort, Gefahrenübergang und Gerichtsstand

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    Letzte Änderung: Mai 20, 2010

    Der Erfüllungsort legt den Ort dest, an dem die Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt werden

    Warenschulden sind Holschulden:

    d.h. der Verkäufer hat seine Pflicht erfüllt, wenn die Ware an seinem Geschäftssitz zur Verfügung steht

    Geldschulden sind Schickschulden:

    d.h. der Käufer muss den Kaufpreis rechtzeitig abschicken. Verzögerungen durch Bank oder Post gehen zu Lasten des Verkäufers

    Waren und Geld reisen zu Risiko des Käufers. Ausnahme: Der Verkäufer liefert die Ware selbst

    Der gesetzliche Gerichtsstand ist der Wohnsitz bzw. Geschäftssitz der Vetragspartner:

    Waren -> Verkäufer
    Geld ->  Käufer

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