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Erfüllungsort, Gefahrenübergang und Gerichtsstand
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Der Erfüllungsort legt den Ort dest, an dem die Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt werden
Warenschulden sind Holschulden:
d.h. der Verkäufer hat seine Pflicht erfüllt, wenn die Ware an seinem Geschäftssitz zur Verfügung steht
Geldschulden sind Schickschulden:
d.h. der Käufer muss den Kaufpreis rechtzeitig abschicken. Verzögerungen durch Bank oder Post gehen zu Lasten des Verkäufers
Waren und Geld reisen zu Risiko des Käufers. Ausnahme: Der Verkäufer liefert die Ware selbst
Der gesetzliche Gerichtsstand ist der Wohnsitz bzw. Geschäftssitz der Vetragspartner:
Waren -> Verkäufer
Geld -> Käufer
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