tk87.de RSS

gesponserte Links

Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

  • verfasst von: Keine Kommentare vorhanden
    Letzte Änderung: Mai 20, 2010

    Anfechtbarkeit:

    anfechtbare Rechtsgeschäfte sind so lange ungültig bis sie wirksam angefochten werden.

    Anfechtungsgründe:

    – Irrtum

    – ggf. Schadenersatzpflichtig

    – widerrechtliche Täuschung

    – arglistige Täuschung

    Nichtigkeit:

    Rechtsgeschäft ist von Beginn an ungültig

    Beispiel: Rechtsgeschäfte mit geschäftsunfähigen Personen, mangelnde Geschäftsfähigkeit, Schein- und Scherzgeschäfte, Verstoß gegen Gesetze (Sittenwidrigkeit, Wuche, Nichteinhalten von Formalitäten)

gesponserte Links

Schreibe einen Kommentar!